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Herzlich Willkommen

Unser Sachverständigenbüro bietet mit seiner 30-jährigen Erfahrung kompetent und unabhängig Dienstleistungen in den Bereichen Kraftfahrzeugschaden, Unfallschaden, Beweissicherung sowie Fahrzeugbewertung an. Mit unserem Standort Gotha können wir diese Leistungen im Raum Erfurt, Arnstadt, Suhl, Eisenach, Mühlhausen und Bad Langensalza anbieten.

Ing.-Büro Zech
Waltershäuser Str. 100
99867 Gotha/Thüringen

Telefon : 0 36 21 / 74 23 31
Telefon : 0 36 21 / 74 63 17
Telefax : 0 36 21 / 75 75 34

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 Uhr -17 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung

Leistungen

Haftpflichtschaden:

Wurden Sie geschädigt dann klicken Sie hier zur Information 10 Regeln nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall

Mehr Erfahren

Kasko-Schadenfall:

Haben Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht oder wurde er durch Wild, Hagel, Sturm, Steinschlag (Glas), Vandalismus etc. hervorgerufen.

Mehr Erfahren
  • Fahrzeugbewertung/Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Kaufberatung
  • Prüfung Kostenvoranschläge

Informationen

10 Wichtige Punkte nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)

1. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.

2. Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollen Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des in Auftrag gegebenen Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3. Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4. Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderungen bis zu mehreren tausend EURO. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge.

5. Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner (Versicherung) auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen bzw. die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B. differenz-, regelbesteuert oder steuerneutral).

6. Werkstatt des Vertrauens

Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Dies gilt in aller Regel auch bei Kaskoschäden mit Versicherungsverträgen mit so genannter Werkstattbindung.

7. Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit (schätzt der Sachverständige bei der Besichtigung ein), sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeuges, wie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8. Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

9. Schutz des Versicherers des Unfallverursachers

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

10. Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

Kaskoschaden
Kaskoschaden (Teil- oder Vollkaskoschaden) Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.

Mehr Informationen

Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Der Kaskoversicherungsvertrag ist geregelt in den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen AKB Ihres Versicherungsvertrages. Hieraus ergibt sich auch der Umfang der Ersatzleistungen, zu deren Erbringung der Versicherer verpflichtet ist.

Fahrzeugbewertung/Wertgutachten
Für den Verkauf, Kauf oder für die Versicherung ist es für eine gute Verhandlungsgrundlage oft sinnvoll, den tatsächlichen Marktwert eines Kraftfahrzeuges zu kennen.

Mehr Informationen

Hier bieten wir Fahrzeugbewertungen an, in denen anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzungsgrad usw. der Wert bestimmt wird.
Auch Firmen können diesen Service nutzen, um diese Bewertung als Vorlage bei Banken, Finanzämter etc. einzureichen.

Kontakt

Senden Sie uns Ihre Anfrage ganz einfach über unsere Webseite.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden un in kürze bei Ihnen melden.

Copyright 2023. KFZ Gutachter Gotha

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