Herzlich Willkommen
Unser Sachverständigenbüro bietet mit seiner 30-jährigen Erfahrung kompetent und unabhängig Dienstleistungen in den Bereichen Kraftfahrzeugschaden, Unfallschaden, Beweissicherung sowie Fahrzeugbewertung an. Mit unserem Standort Gotha können wir diese Leistungen im Raum Erfurt, Arnstadt, Suhl, Eisenach, Mühlhausen und Bad Langensalza anbieten.
Leistungen
Haftpflichtschaden:
Wurden Sie geschädigt dann klicken Sie hier zur Information 10 Regeln nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall
Kasko-Schadenfall:
Haben Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht oder wurde er durch Wild, Hagel, Sturm, Steinschlag (Glas), Vandalismus etc. hervorgerufen.
Informationen
10 Wichtige Punkte nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)
1. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
2. Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall
3. Umfang des Schadens
4. Merkantile Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderungen bis zu mehreren tausend EURO. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge.
5. Abrechnung auf Gutachtenbasis
6. Werkstatt des Vertrauens
7. Mietwagen
8. Achtung Schadenmanagement
9. Schutz des Versicherers des Unfallverursachers
10. Rechtsanwalt
Kaskoschaden
Kaskoschaden (Teil- oder Vollkaskoschaden) Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Mehr Informationen
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Der Kaskoversicherungsvertrag ist geregelt in den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen AKB Ihres Versicherungsvertrages. Hieraus ergibt sich auch der Umfang der Ersatzleistungen, zu deren Erbringung der Versicherer verpflichtet ist.
Fahrzeugbewertung/Wertgutachten
Für den Verkauf, Kauf oder für die Versicherung ist es für eine gute Verhandlungsgrundlage oft sinnvoll, den tatsächlichen Marktwert eines Kraftfahrzeuges zu kennen.
Mehr Informationen
Hier bieten wir Fahrzeugbewertungen an, in denen anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzungsgrad usw. der Wert bestimmt wird.
Auch Firmen können diesen Service nutzen, um diese Bewertung als Vorlage bei Banken, Finanzämter etc. einzureichen.